Hallo,
es lässt sich weder das eine noch das andere folgern. Sprich, unter der getroffenen Annahme können beide Fälle eintreten, womit keine Folgerung möglich ist.
Q ist in Polynomialzeit lösbar und somit auf jeden Fall auf alle NP-schweren probleme reduzierbar. NP-schwere Probleme sind selbst wiederum (nach heutigem Wissensstand) nicht in Polynomialzeit lösbar, insbesondere nicht, falls sie nicht NP-vollständig sind.
Q kann eventuell aber auch auf ein anderes in polynomialzeit lösbares Problem polynomiell reduzierbar sein (zum Beispiel sich selbst). Dann kann es auch sein, dass eben auch der Fall in Teilaufgabe 7 nicht zutrifft.
Viele Grüße
Philippe (Tutor)