Hallo,
Ich bin bei der Aufgabe so vorgegangen das ich am Anfang auf die Gleichmächtigkeit von rechtslinearen Grammatiken und EA verwiesen habe. Und hab den Widerspruchsbeweis dann mit dem PPL für EA-Sprachen geführt. Wäre das auch korrekt?
Viele Grüße
Das ist genau dieselbe Vorgehensweise wie in der Musterlösung, nur dass wir nicht auf die Gleichmächtigkeit von rechtslinearen Grammatiken und EA verwiesen haben. Insofern ist Ihre Lösung sogar etwas genauer :-) Viele Grüße Lukas König