Nein, einen zweiten Termin wird es nicht geben. Es gibt immer Studierende, die verhindert sind, das können wir nicht ändern. Und wenn es einen zweiten Termin gäbe, wären bestimmt manche auch an beiden Terminen verhindert.
Falls Sie am Einsichttermin verhindert sind, können Sie immer eine Vertretung schicken, die die Klausur für Sie einsehen darf. Wichtig ist nur, dass Sie dieser Person eine persönlich unterschrieben (informelle) Erlaubnis mitgeben, sonst dürfen wir die Klausur nicht herausgeben.